Bildungssystem
Das Schweizer Bildungssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es eine stetige persönliche Weiterentwicklung ermöglicht. Einen hohen Stellenwert hat die Berufsausbildung. Sie bildet die Basis für Weiterbildungen oder sogar ein Studium an einer Hochschule.
Aufbau / Zuständigkeiten
In der Schweiz wird zwischen drei aufeinander aufbauenden Bildungsstufen unterschieden:
Obligatorische Schule (Volksschule: Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I)
Berufliche Grundbildung oder Mittelschule (Sekundarstufe II)
Fachhochschulen/Universitäten und höhere Berufsbildung (Tertiärstufe)
Für alle drei Stufen ist der Staat verantwortlich, die Aufgaben und Zuständigkeiten sind unter Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Deshalb können sich die Schulen und Schulsysteme zwischen den Kantonen unterscheiden.
Dokumente
Broschüre «Die Volksschule im Kanton Aargau - Informationen für Eltern»
Sektion Stipendien / Kontakt und Informationen
Schulpflicht
Die obligatorische Schule dauert im Kanton Aargau 11 Jahre. Sie beginnt, wenn das Kind 4 Jahre alt ist. Wenn Kinder unentschuldigt und ohne Begründung die Schule nicht besuchen, können die Eltern gebüsst werden. Neuzugezogene Jugendliche bis 16 Jahre haben das Recht, in die obligatorische Schule einzutreten. Jugendliche, die später einreisen, können sich bei der Beratungsstelle für Ausbildung und Beruf Aargau (ask!) über andere Möglichkeiten informieren.
Ausbildung nach obligatorischer Schule
Nach der obligatorischen Schule absolvieren fast alle Jugendlichen eine weitere Ausbildung. Besonders häufig entscheiden sich Jugendliche für eine berufliche Grundbildung (Berufslehre). Diese bietet später den Zugang zur höheren Berufsbildung. Wer während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität macht, kann später eine Fachhochschulebesuchen. Ungefähr 20 Prozent der Jugendlichen absolvieren eine gymnasiale Maturität, welche direkt zu einem Universitätsstudiumberechtigt.
Stipendien
Durch Stipendien können auch Personen mit wenig Geld Schulen oder Berufsausbildungen absolvieren. Es handelt sich dabei um Unterstützungszahlungen für Ausbildungen nach der obligatorischen Schule. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Aargau leben, können unter Umständen von Stipendien profitieren. Das hängt allerdings von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Schülers, der Studentin oder der Eltern ab. Weitere Auskünfte erteilt die Sektion Stipendien der kantonalen Verwaltung.